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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Matzker KFZ-Technik GmbH (kurz Matzker GmbH) für Verkauf von fabrikneuen Fahrzeugen

§ 1 Allgemeines

Alle Leistungen und Angebote der Matzker GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Geltung anderer Allgemeiner Geschäftsbedingungen wird widersprochen. Diese werden nur verbindlich, wenn sie von der Matzker GmbH schriftlich anerkannt und zum Gegenstand des jeweiligen Vertrages gemacht werden.

§ 2 Vertragsabschluss/Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers

1. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn die Matzker GmbH die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt. Die Matzker GmbH ist jedoch verpflichtet, den Käufer unverzüglich zu unterrichten, falls sie die Bestellung nicht annimmt.

2. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Matzker GmbH.

§ 3 Zahlung

1. Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig.

2. Liegen zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Liefertermin mehr als 4 Monate und ändert der Hersteller/Importeur nach Vertragsschluss die unverbindliche Preisempfehlung für das bestellte Fahrzeug oder erhöht sich nach Vertragsschluss die gesetzliche Mehrwertsteuer, ist die Matzker GmbH berechtigt, den Kaufpreis der Änderung der unverbindlichen Preisempfehlung oder um die Erhöhung der Mehrwertsteuer anzupassen. Ergibt sich dadurch eine Erhöhung des Kaufpreises um 5 % oder mehr, so kann der Käufer durch schriftliche Erklärung binnen 2 Wochen seit Eingang der Mitteilung über die Preiserhöhung vom Vertrag zurücktreten. Handelt es sich bei dem Käufer um eine juristische Person des öffentlichen Recht, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder einen Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, so ist die Matzker GmbH berechtigt, den Kaufpreis der Änderung der unverbindlichen Preisempfehlung oder um die Erhöhung der Mehrwertsteuer anzupassen, falls der Hersteller/Importeur nach Vertragsschluss die unverbindliche Preisempfehlung für das bestellte Fahrzeug ändert oder sich nach Vertragsschluss die gesetzliche Mehrwertsteuer erhöht.

§ 4 Lieferung und Lieferverzug

1. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich abzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss.

2. Der Käufer kann sechs Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist die Matzker GmbH auffordern, zu liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt die Matzker GmbH in Verzug. Hat der Käufer einen Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit der Matzker GmbH auf höchstens 5 % des vereinbarten Kaufpreises. Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muss er der Matzker GmbH nach Ablauf der 6-Wochen-Frist gemäß Satz 1 eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Hierdurch werden die gesetzlichen Vorschriften zum Rücktritt und zum Schadensersatz weder ausgeschlossen noch eingeschränkt. Hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz oder auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 25 % des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmen, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadensersatzansprüche nach Satz 3 bis 6 bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Wird der Matzker GmbH, während sie in Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet sie mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Die Matzker GmbH haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.

3. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt die Matzker GmbH bereits mit Überschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach Ziff. 2 Sätze 3 bis 7. Die Matzker GmbH kommt nicht in Verzug, wenn das Überschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist auf ein Verschulden ihrer Lieferanten zurückzuführen ist.

4. Sollte die Lieferung des Kaufgegenstandes infolge eines Umstandes, den die Matzker GmbH nicht zu vertreten hat, unmöglich werden, so ist sie berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten, wenn sie den Käufer unverzüglich von der Nichtverfügbarkeit des Kaufgegenstandes informiert und ihm bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstattet.

5. Höhere Gewalt oder bei der Matzker GmbH oder deren Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die die Matzker GmbH vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die in den Ziff. 1 bis 3 genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.

6. Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen der Matzker GmbH für den Käufer zumutbar sind. Sofern die Matzker GmbH oder der Hersteller zur Bezeichnung der Bestellung oder des bestellten Kaufgegenstandes Zeichen oder Nummern gebraucht haben, können allein daraus keine Rechte hergeleitet werden.

§ 5 Abnahme, Schadensersatz

1. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann die Matzker GmbH von ihren gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.

2. Verlangt die Matzker GmbH Schadensersatz, so beträgt dieser 15 % des Kaufpreises. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn die Matzker GmbH einen höheren Schaden nachweist oder der Käufer nachweist, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

1. Das Eigentum an dem Kaufgegenstand behält sich die Matzker GmbH bis zum Ausgleich der ihr aus dem Kaufvertrag zustehenden Forderungen vor.

2. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen der Matzker GmbH gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im Zusammenhang mit dem Kauf stehenden Forderungen.

3. Auf Verlangen des Käufers ist die Matzker GmbH zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht.

4. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz des Fahrzeugbriefes der Matzker GmbH zu.

5. Bei Zahlungsverzug des Käufers kann die Matzker GmbH vom Kaufvertrag zurücktreten. Hat die Matzker GmbH darüber hinaus Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung und nimmt sie den Kaufgegenstand wieder an sich, sind die Matzker GmbH und der Käufer sich darüber einig, dass die Matzker GmbH den gewöhnlichen Verkaufswert des Kaufgegenstandes im Zeitpunkt der Rücknahme vergütet. Auf Wunsch des Käufers, der nur unverzüglich nach Rücknahme des Kaufgegenstandes geäußert werden kann, wird nach Wahl des Käufers ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, z.B. der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), den gewöhnlichen Verkaufswert ermitteln. Der Käufer trägt sämtliche Kosten der Rücknahme und Verwertung des Kaufgegenstandes. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 5 % des gewöhnlichen Verkaufswertes. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn die Matzker GmbH höhere oder der Käufer niedrigere Kosten nachweist.

6. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen.

§ 7 Sachmangel

1. Die Gewährleistungsfrist für Neuwagen beträgt zwei Jahre ab Ablieferung des Kaufgegenstandes.

2. Hiervon abweichend gilt für Fahrzeuge eine Verjährungsfrist von einem Jahr, wenn der Käufer einen juristische Person des öffentlichen Recht, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

3. Die Verkürzung der Verjährung gemäß Ziffer 1, bzw. der Ausschluss der Verjährung gemäß Ziffer 2 gilt nicht für eine Haftung für grob fahrlässig und vorsätzlich verursachte Schäden und nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers beruhen. Einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.

4. Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche unberührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.

5. Für die Abwicklung der Mängelbeseitigung gilt folgendes:

a) Ansprüche auf Mängelbeseitigung kann der Käufer von der Matzker GmbH oder bei anderen, vom Hersteller/Importeur für die Betreuung des Kaufgegenstandes anerkannten Betriebes geltend machen; im letzteren Fall hat der Käufer die Matzker GmbH hiervon zu unterrichten. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen.

b) Ersetzte Teile werden Eigentum der Matzker GmbH.

c) Für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche aufgrund des Kaufvertrages geltend machen.

6. Durch Eigentumswechsel am Kaufgegenstand werden Mängelbeseitigungsansprüche nicht berührt.

Mängelbeseitigungsansprüche nicht berührt.

 

§ 8 Haftung

1. Hat die Matzker GmbH aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe dieser Bedingungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet sie beschränkt:

a.) Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden beschränkt. Diese Beschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Soweit der Schaden durch eine vom Käufer für den betreffenden Schadensfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, haftet die Matzker GmbH nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Käufers, z.B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadensregulierung durch die Versicherung.

b.) Für leichtfahrlässig durch einen Mangel des Kaufgegenstandes verursachte Schäden wird nicht gehaftet. Diese Beschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

2. Unabhängig von einem Verschulden der Matzker GmbH bleibt eine etwaige Haftung der Matzker GmbH bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.

3. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in § 4 abschließend geregelt.

4. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen der Matzker GmbH für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.

5. Die Verjährungsvorschriften des Kaufrechts gelten auch für außervertragliche Schadensersatzansprüche, die mit einem Mangel der gelieferten Fahrzeuge zusammenhängen. Dies gilt nicht, wenn derartige Ansprüche im Einzelfall nach de

r regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) früher verjähren.

§ 9 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

Das Recht zur Aufrechnung oder Minderung wegen evtl. Gegenansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, besteht nur dann, wenn Gegenansprüche anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind oder die Gegenforderung aus einem Gegenseitigkeitsverhältnis herrührt. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer darüber hinaus nur befugt, soweit seine Ansprüche auf demselben Vertragsverhältnis wie die der Matzker GmbH beruhen.

§ 10 Gerichtsstand, Erfüllungsort, Schlussbestimmungen

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

2. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand Köln. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

3. Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die Bestimmungen im Übrigen unberührt.

4. Erfüllungsort ist Köln.

Hinweis nach Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)

Die Matzker GmbH wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.

Hinweis nach Online-Dispute-Resolution (ODR)

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter www.ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist. Die E-Mail-Adresse der Matzker GmbH ist im Impressum zu finden. Die Matzker GmbH ist weder verpflichtet noch bereit, an dem Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen.

Stand Januar 2024


Allgemeine Geschäftsbedingungen der Matzker KFZ-Technik GmbH (kurz Matzker GmbH) für den Verkauf gebrauchter Fahrzeuge

§ 1 Allgemeines

Alle Leistungen und Angebote der Matzker GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Geltung anderer Allgemeiner Geschäftsbedingungen wird widersprochen. Diese werden nur verbindlich, wenn sie von der Matzker GmbH schriftlich anerkannt und zum Gegenstand des jeweiligen Vertrages gemacht werden.

§ 2 Vertragsabschluss/Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers

1. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn die Matzker GmbH die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt. Die Matzker GmbH ist jedoch verpflichtet, den Käufer unverzüglich zu unterrichten, falls sie die Bestellung nicht annimmt.

2. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Matzker GmbH.

§ 3 Zahlung

Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig.

§ 4 Lieferung und Lieferverzug

1. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich und unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich zu vereinbaren. Lieferfristen laufen ab Vertragsschluss. Soweit als Lieferzeit/Lieferdatum eine Monatsangabe erfolgt, gilt der Monatsschluss als Lieferzeitpunkt

2. Der Käufer kann 2 Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist die Matzker GmbH auffordern zu liefern. Mit Zugang der Aufforderung kommt die Matzker GmbH in Verzug. Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit der Matzker GmbH auf höchstens 5 % des vereinbarten Kaufpreises. Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muss er der Matzker GmbH nach Ablauf der 2 Wochen - Frist gemäß Satz 1 eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Hierdurch werden die gesetzlichen Vorschriften zum Rücktritt und zum Schadensersatz weder ausgeschlossen noch eingeschränkt. Hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz oder auf Ersatz der Aufwendungen statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 10 % des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmen, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadensersatzansprüche nach Satz 3 bis 6 bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Wird der Matzker GmbH, während sie in Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet sie mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Die Matzker GmbH haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.

3. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt die Matzker GmbH bereits mit Überschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach Ziff. 2 Sätze 3 bis 7.

4. Höhere Gewalt oder bei der Matzker GmbH oder deren Lieferanten eingetretene Betriebsstörungen, die die Matzker GmbH vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern in den Ziff. 1 bis 3 dieses § 4 genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.

§ 5 Abnahme, Schadensersatz

1. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von 8 Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann die Matzker GmbH von ihren gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.

2. Verlangt die Matzker GmbH Schadensersatz, so beträgt dieser 10 % des Kaufpreises. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn die Matzker GmbH einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

1. Das Eigentum an dem Kaufgegenstand behält sich die Matzker GmbH bis zum Ausgleich der ihr aus dem Kaufvertrag zustehenden Forderungen vor.

2. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen der Matzker GmbH gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im Zusammenhang mit dem Kauf stehenden Forderungen.

3. Auf Verlangen des Käufers ist die Matzker GmbH zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht.

4. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz des Fahrzeugbriefes der Matzker GmbH zu.5. Bei Zahlungsverzug des Käufers darf die Matzker GmbH vom Kaufvertrag zurücktreten.6. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen.

§ 7 Sachmangel

1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Käufer.

2. Hiervon abweichend erfolgt der Verkauf von Fahrzeugen unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung, wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

3 Die Verkürzung der Verjährung gemäß Ziffer 1, bzw. der Ausschluss der Verjährung gemäß Ziffer 2 gilt nicht für eine Haftung für grob fahrlässig und vorsätzlich verursachte Schäden und nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers beruhen. Einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.

4. Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche unberührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.

5. Das verkaufte Fahrzeug gilt nur als unfallfrei, wenn dies ausdrücklich seitens der Matzker GmbH schriftlich zugesichert wurde.

6. Für die Abwicklung der Mängelbeseitigung gilt folgendes:

a.) Ansprüche auf Mängelbeseitigung hat der Käufer bei der Matzker GmbH geltend zu machen und ausführen zu lassen. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer auf Verlangen eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen.

b.) Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann sich der Käufer nach vorheriger Zustimmung der Matzker GmbH an den dem Ort des betriebsunfähigen Kaufgegenstandes nächstgelegenen, dienstbereiten Kfz-Meisterbetrieb wenden, wenn sich der Ort des betriebsunfähigen Kaufgegenstandes mehr als 50 km von der Matzker GmbH entfernt befindet.

c.) Ersetzte Teile werden Eigentum der Matzker GmbH.

d.) Für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche aufgrund des Kaufvertrages geltend machen.

§ 8 Haftung

1. Hat die Matzker GmbH aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe dieser Bedingungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet sie beschränkt:

a.) Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden beschränkt. Diese Beschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Soweit der Schaden durch eine vom Käufer für den betreffenden Schadensfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, haftet die Matzker GmbH nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Käufers, z.B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadensregulierung durch die Versicherung. b.) Für leicht fahrlässig durch einen Mangel des Kaufgegenstandes verursachte Schäden wird nicht gehaftet. Diese Beschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.2. Unabhängig von einem Verschulden der Matzker GmbH bleibt eine etwaige Haftung der Matzker GmbH bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.

3. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in § 4 abschließend geregelt.

4. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen der Matzker GmbH für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.

5. Die Verjährungsvorschriften des Kaufrechts gelten auch für außervertragliche Schadensersatzansprüche, die mit einem Mangel der gelieferten Fahrzeuge zusammenhängen. Dies gilt nicht, wenn derartige Ansprüche im Einzelfall nach der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) früher verjähren.

§ 9 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

Das Recht zur Aufrechnung oder Minderung wegen evtl. Gegenansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, besteht nur dann, wenn Gegenansprüche anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind oder die Gegenforderung aus einem Gegenseitigkeitsverhältnis herrührt. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer darüber hinaus nur befugt, soweit seine Ansprüche auf demselben Vertragsverhältnis wie die der Matzker GmbH beruhen.

§ 10 Gerichtsstand, Erfüllungsort, Schlussbestimmungen

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

2. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand Köln. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

3. Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die Bestimmungen im Übrigen unberührt.

4. Erfüllungsort ist Köln.

Hinweis nach Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)

Die Matzker GmbH wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.

Hinweis nach Online-Dispute-Resolution (ODR)

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter www.ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist. Die E-Mail-Adresse der Matzker GmbH ist im Impressum zu finden. Die Matzker GmbH ist weder verpflichtet noch bereit, an dem Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen.

Stand Januar 2024

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